ORDNUNG FÜR DIE ARBEITSGEMEINSCHAFT CHRISTLICHER
KIRCHEN KONSTANZ
(vom 09.April 1981/geändert am 15. Mai 1985)
Überarbeitete Fassung vom 20. Mai 1999 und erweitert am 10. April
2003 in Anlehnung an die Ordnung der Bundes-ACK
Präambel:
1. In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Konstanz
schließen sich Kirchen und kirchliche Gemeinschaften zusammen,
die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift
als Gott und Heiland bekennen und gemeinsam erfüllen wollen,
wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes
und des Heiligen Geistes.
2. Die Grundlage ihres gemeinsamen Glaubens und ihrer Zusammenarbeit
ist das Wort Gottes, wie es in Jesus Christus endgültig geoffenbart
und in der Heiligen Schrift, Altes und Neues Testament, bezeugt
ist. Ein wichtiger Ausdruck dieses Glaubens und der Suche nach Einheit
ist das Ökumenische Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel
(381).
3. Durch ihre Mitgliedschaft in der ACK Konstanz bringen sie zum
Ausdruck, daß sie miteinander in der Gemeinschaft der einen
Kirche Jesu Christi an der Gotteskindschaft teilhaben (Röm
8, 15). Dies gilt unbeschadet unterschiedlicher Auffassungen von
Taufe und Kirche.
4. Gemeinsam suchen sie nach Wegen, wie ihre Einheit in Christus
heute sichtbar werden kann.
1. Mitgliedschaft
1.1. Mitglieder der ACK Konstanz können Kirchen und andere
selbständige kirchliche Gemeinschaften sein, die in der Stadt
Konstanz vertreten sind. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die
Anerkennung der Präambel.
1.2. Mitglieder der ACK Konstanz sind:
Katholische Kirchengemeinde der Alt-Katholiken Konstanz
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Evangelisch-Methodistische Kirche
Die evangelischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet Konstanz einschl.
Allensbach und Reichenau
Die im römisch-katholischen Dekanat Konstanz zusammengefassten
Kirchengemeinden Evangelisch-Lutherische Markus-Gemeinde Konstanz
(SELK)
Russisch-Orthodoxe Gemeinde HI. Prokopius, Konstanz
Rumänisch-Orthodoxe Gemeinde Hl. Geist, Konstanz
1.3. Neuaufnahmen erfolgen mit Zweidrittelmehrheit
2. Vertretung der Mitglieder in der ACK Konstanz
2.1. Die Mitglieder entsenden zwei stimmberechtigte Delegierte.
Die römisch-katholische und die evangelische Kirche entsenden
je 4 stimmberechtigte Delegierte. Diese und ihre Stellvertreter
sind vor der Wahl des Vorstandes dem Vorsitzenden der ACK schriftlich
zu benennen.
2.2. Darüber hinaus ist die ACK Konstanz grundsätzlich
offen für alle interessierte Christinnen und Christen der Stadt
(nicht stimmberechtigt).
3. Aufgaben
3.1. Die ACK Konstanz befasst sich mit anstehenden ökumenischen
Fragen am Ort und bemüht sich um eine geistliche und theologische
Grundlegung ökumenischer Zusammenarbeit.
3.2. Sie sorgt für authentische Information über ihre
Mitglieder.
3.3 Sie ist bestrebt, ein Klima zwischenkirchlichen Vertrauens
zu schaffen, ökumenisches Bewusstsein zu bilden und gemeinsame
Verantwortung wahrzunehmen, sowie eigene Spiritualität zu pflegen.
3.4. Sie entwickelt, fördert und koordiniert ökumenische
Initiativen und Aktionen in ihrem Bereich.
3.5. Sie hält Verbindung zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen auf Bundesebene und in Baden-Württemberg, sowie zu
anderen lokalen Gruppen, die im ökumenischen Geist wirken.
3.6. Sie fördert und pflegt den interreligiösen Dialog.
3.7. Sie vertritt gemeinsame Interessen ihrer Mitglieder gegenüber
der politischen Gemeinde.
4. Arbeitsweise und Beschlussfassung
4.1.1. Die Arbeitsgemeinschaft tritt in der Regel monatlich zusammen,
außerdem auf Antrag von mindestens einem Drittel aller Delegierten.
4.1.2. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
der Delegierten anwesend sind.
4.2. Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der anwesenden
Delegierten.
4.3. Im Fall des Widerspruchs eines Delegierten innerhalb von 3
Wochen unter Berufung auf Bekenntnis oder Kirchenordnung, ist die
Angelegenheit in der ACK Konstanz neu zu beraten. Daraus folgende
Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit.
4.4. Die Veröffentlichung eines Beschlusses bedarf der Zustimmung
aller Delegierten.
4.5. Die stimmberechtigten Delegierten, ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen
und Beauftragten für Ökumene und die Hauptamtlichen in
der Seelsorge kommen jährlich einmal auf Einladung der ACK
zu einem Gedankenaustausch über die Ökumene am Ort zusammen.
5. Vorstand
5.1. Die Arbeitsgemeinschaft wählt aus ihrer Mitte einen/eine
Vorsitzenden/de, zwei Stellvertreter/innen und einen Schriftführer/in.
Diese bilden zusammen den Vorstand. Den Vorsitz soll nacheinander
eine der kirchlichen Gemeinschaften übertragen bekommen, wobei
sich kleinere kirchliche Gemeinschaften hierbei zu einer Gruppe
zusammenschließen können. Dem Vorstand gehören mindestens
ein Pfarrer und ein Laie an. Die Amtszeit des Vorstandes dauert
2 Jahre.
Wiederwahl ist zulässig.
5.2. Der Vorstand plant die Sitzung, lädt dazu ein und leitet
sie.
5.3. Der Vorsitzende ist zugleich Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen Konstanz.
6. Finanzen
Die Mitglieder einigen sich auf Beitragszahlungen, die die Porto-
und Telefongebühren, sowie sonstige Auslagen des Vorstandes
decken. Einzelheiten regelt der jährlich zu erstellende Haushaltsplan.
7. Änderung der Ordnung
Die Änderung der Ordnung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der
Delegierten.
8. In Kraft treten der Ordnung
Diese Ordnung wurde von den Delegierten der ACK Konstanz am 10.
April 2003 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit genehmigt
und beschlossen.
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