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ACK - Konstanz
 

ORDNUNG FÜR DIE ARBEITSGEMEINSCHAFT CHRISTLICHER KIRCHEN KONSTANZ



(vom 09.April 1981/geändert am 15. Mai 1985)
Überarbeitete Fassung vom 20. Mai 1999 und erweitert am 10. April 2003 in Anlehnung an die Ordnung der Bundes-ACK

Präambel:
1. In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Konstanz schließen sich Kirchen und kirchliche Gemeinschaften zusammen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und gemeinsam erfüllen wollen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
2. Die Grundlage ihres gemeinsamen Glaubens und ihrer Zusammenarbeit ist das Wort Gottes, wie es in Jesus Christus endgültig geoffenbart und in der Heiligen Schrift, Altes und Neues Testament, bezeugt ist. Ein wichtiger Ausdruck dieses Glaubens und der Suche nach Einheit ist das Ökumenische Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (381).
3. Durch ihre Mitgliedschaft in der ACK Konstanz bringen sie zum Ausdruck, daß sie miteinander in der Gemeinschaft der einen Kirche Jesu Christi an der Gotteskindschaft teilhaben (Röm 8, 15). Dies gilt unbeschadet unterschiedlicher Auffassungen von Taufe und Kirche.
4. Gemeinsam suchen sie nach Wegen, wie ihre Einheit in Christus heute sichtbar werden kann.

1. Mitgliedschaft
1.1. Mitglieder der ACK Konstanz können Kirchen und andere selbständige kirchliche Gemeinschaften sein, die in der Stadt Konstanz vertreten sind. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Präambel.

1.2. Mitglieder der ACK Konstanz sind:
Katholische Kirchengemeinde der Alt-Katholiken Konstanz
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Evangelisch-Methodistische Kirche
Die evangelischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet Konstanz einschl. Allensbach und Reichenau
Die im römisch-katholischen Dekanat Konstanz zusammengefassten Kirchengemeinden Evangelisch-Lutherische Markus-Gemeinde Konstanz (SELK)
Russisch-Orthodoxe Gemeinde HI. Prokopius, Konstanz
Rumänisch-Orthodoxe Gemeinde Hl. Geist, Konstanz

1.3. Neuaufnahmen erfolgen mit Zweidrittelmehrheit

2. Vertretung der Mitglieder in der ACK Konstanz
2.1. Die Mitglieder entsenden zwei stimmberechtigte Delegierte. Die römisch-katholische und die evangelische Kirche entsenden je 4 stimmberechtigte Delegierte. Diese und ihre Stellvertreter sind vor der Wahl des Vorstandes dem Vorsitzenden der ACK schriftlich zu benennen.

2.2. Darüber hinaus ist die ACK Konstanz grundsätzlich offen für alle interessierte Christinnen und Christen der Stadt (nicht stimmberechtigt).

3. Aufgaben
3.1. Die ACK Konstanz befasst sich mit anstehenden ökumenischen Fragen am Ort und bemüht sich um eine geistliche und theologische Grundlegung ökumenischer Zusammenarbeit.

3.2. Sie sorgt für authentische Information über ihre Mitglieder.

3.3 Sie ist bestrebt, ein Klima zwischenkirchlichen Vertrauens zu schaffen, ökumenisches Bewusstsein zu bilden und gemeinsame Verantwortung wahrzunehmen, sowie eigene Spiritualität zu pflegen.

3.4. Sie entwickelt, fördert und koordiniert ökumenische Initiativen und Aktionen in ihrem Bereich.

3.5. Sie hält Verbindung zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auf Bundesebene und in Baden-Württemberg, sowie zu anderen lokalen Gruppen, die im ökumenischen Geist wirken.

3.6. Sie fördert und pflegt den interreligiösen Dialog.

3.7. Sie vertritt gemeinsame Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der politischen Gemeinde.

4. Arbeitsweise und Beschlussfassung
4.1.1. Die Arbeitsgemeinschaft tritt in der Regel monatlich zusammen, außerdem auf Antrag von mindestens einem Drittel aller Delegierten.

4.1.2. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend sind.

4.2. Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der anwesenden Delegierten.

4.3. Im Fall des Widerspruchs eines Delegierten innerhalb von 3 Wochen unter Berufung auf Bekenntnis oder Kirchenordnung, ist die Angelegenheit in der ACK Konstanz neu zu beraten. Daraus folgende Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit.

4.4. Die Veröffentlichung eines Beschlusses bedarf der Zustimmung aller Delegierten.

4.5. Die stimmberechtigten Delegierten, ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen und Beauftragten für Ökumene und die Hauptamtlichen in der Seelsorge kommen jährlich einmal auf Einladung der ACK zu einem Gedankenaustausch über die Ökumene am Ort zusammen.

5. Vorstand
5.1. Die Arbeitsgemeinschaft wählt aus ihrer Mitte einen/eine Vorsitzenden/de, zwei Stellvertreter/innen und einen Schriftführer/in. Diese bilden zusammen den Vorstand. Den Vorsitz soll nacheinander eine der kirchlichen Gemeinschaften übertragen bekommen, wobei sich kleinere kirchliche Gemeinschaften hierbei zu einer Gruppe zusammenschließen können. Dem Vorstand gehören mindestens ein Pfarrer und ein Laie an. Die Amtszeit des Vorstandes dauert 2 Jahre.
Wiederwahl ist zulässig.

5.2. Der Vorstand plant die Sitzung, lädt dazu ein und leitet sie.

5.3. Der Vorsitzende ist zugleich Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Konstanz.

6. Finanzen
Die Mitglieder einigen sich auf Beitragszahlungen, die die Porto- und Telefongebühren, sowie sonstige Auslagen des Vorstandes decken. Einzelheiten regelt der jährlich zu erstellende Haushaltsplan.

7. Änderung der Ordnung
Die Änderung der Ordnung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der Delegierten.

8. In Kraft treten der Ordnung
Diese Ordnung wurde von den Delegierten der ACK Konstanz am 10. April 2003 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit genehmigt und beschlossen.

   
 



 

 
   
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