Ökumene-Dokumente / CHARTA OECUMENICA stack of books isolated on white background

Die 22 Punkte
Verpflichtungen

Ziel der Charta Oecumenica ist die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa und ihr damit verbundenes Eintreten für Frieden und Versöhnung. In den drei Hauptteilen des Textes, die sich auf Eph 4,3- 6, Joh 13,35 und Mt 5,9 beziehen, gehen die Kirchen Selbstverpflichtungen in 22 Punkten ein (hier zusammengefasst):

 

  1. Befolgung der apostolischen Mahnung des Epheserbriefes und das beharrliche Bemühen um ein gemeinsames Verständnis der Heilsbotschaft Christi im Evangelium;
  2. Hinwirken in der Kraft des Heiligen Geistes auf die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi in dem einen Glauben und das Bemühen um das gemeinsame Zeugnis und den gemeinsamen Dienst, das seinen Ausdruck in der gegenseitig anerkannten Taufe und in der eucharistischen Gemeinschaft finden soll;
  3. gegenseitiger Informationsaustausch und Vereinbarungen über Initiativen zur Evangelisation und Vermeidung von Proselytismus wie auch die Verhinderung neuer Spaltungen.
  4. Anerkennung persönlicher Gewissens- und Religionsfreiheit und damit auch Respektierung freiwilliger Konversionen sowie Abwehr durch Zwang erwirkter Konversionen;
  5. Überwindung von Selbstgenügsamkeit, Beseitigung von Vorurteilen und Suche nach Begegnung sowie Einstehen füreinander;
  6. ökumenische Offenheit und Zusammenarbeit in der christlichen Bildung und Erziehung;
  7. möglichst gemeinsames Handeln der Kirchen;
  8. Verteidigung der Rechte von Minderheiten sowie Abbau von Vorurteilen und Missverständnissen gegenüber Mehrheitsund Minderheitskirchen in europäischen Ländern;
  9. Beten füreinander und für die Einheit der Christen;
  10. Kennen- und Schätzenlernen der Gottesdienste und Formen geistlichen Lebens anderer Kirchen;
  11. Fortschreiten auf dem Weg zur eucharistischen Gemeinschaft;
  12. intensive Fortsetzung des Dialogs der Kirchen und ernsthafte Prüfung, was kirchenamtlich verbindlich erklärt werden kann und soll;
  13. Suche der Verständigung in kontroversen Fragen des Glaubens und der Ethik und deren Erörterung im Lichte des Evangeliums;
  14. Abwehr von Nationalismus, Unterdrückung anderer Völker und nationaler Minderheiten sowie Einsatz für die gewaltfreie Lösung von Konflikten;
  15. Stärkung der Gleichberechtigung von Frauen und die Förderung für eine gerechte Gemeinschaft von Frauen und Männern in Kirche und Gemeinschaft;
  16. Entwicklung eines Lebensstils mit verantwortbarer und nachhaltiger Lebensqualität;
  17. Unterstützung von Organisationen bei ihrer Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung;
  18. Abwehr aller Formen von Antisemitismus und Antijudaismus in Kirche und Gesellschaft;
  19. Intensivierung des Dialogs mit den jüdischen Brüdern und Schwestern;
  20. Achtung und Wertschätzung gegenüber Muslimen;
  21. Gewährung individueller und gemeinschaftlicher Religions- und Gewissensfreiheit;
  22. Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Religionen und Weltanschauungen sowie die Bereitschaft zum Gespräch mit allen Menschen guten Willens und die Bezeugung des christlichen Glaubens ihnen gegenüber.

RM